2026-07-04
Zeiterfassungspflicht in der EU: Was das EuGH-Urteil für Ihren Betrieb bedeutet
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das die Zeiterfassung in der gesamten EU neu geordnet hat: die sogenannte Stechuhr-Entscheidung (Rechtssache C-55/18, CCOO gegen Deutsche Bank). Wer in einem EU-Land Mitarbeitende beschäftigt — oder als Schweizer Betrieb Niederlassungen in der EU führt — sollte das Urteil und seine Folgen kennen.
Was der EuGH entschieden hat
Der Gerichtshof hat aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta abgeleitet, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers gemessen werden kann. Die Begründung: Ohne systematische Erfassung lassen sich weder Höchstarbeitszeiten noch Ruhezeiten wirksam kontrollieren — und Beschäftigte können ihre Rechte kaum durchsetzen.
Objektiv, verlässlich, zugänglich — was das konkret heisst
Die drei Kriterien des Urteils sind eine gute Checkliste für jedes Erfassungssystem: Objektiv heisst, die Zeiten werden so erfasst, wie sie tatsächlich anfallen — nicht nachträglich geschätzt. Verlässlich heisst, die Daten sind vollständig und können nicht unbemerkt verändert werden. Zugänglich heisst, sowohl Beschäftigte als auch Behörden können die Aufzeichnungen einsehen. Ein Stapel Papierzettel erfüllt diese Kriterien in der Praxis selten.
Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten
Die Umsetzung ist je nach Land unterschiedlich weit. In Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht im September 2022 klargestellt, dass die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bereits aus dem geltenden Arbeitsschutzgesetz folgt — sie gilt also schon heute, nicht erst mit einer künftigen Gesetzesreform. Andere Länder wie Spanien haben eigene Registrierungspflichten mit Bussgeldern eingeführt. Die Richtung ist überall dieselbe: weg von der Vertrauensarbeitszeit ohne Aufzeichnung, hin zur systematischen Erfassung.
Was das für Bau- und Handwerksbetriebe bedeutet
Gerade im Bau- und Ausbaugewerbe kommt beides zusammen: mobile Teams, wechselnde Einsatzorte, Fahrzeiten — und gleichzeitig strenge Kontrollen, etwa im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Ein Erfassungssystem, das Fahrt- und Arbeitszeiten pro Projekt sauber dokumentiert, erfüllt nicht nur die Pflicht, sondern liefert nebenbei die Grundlage für Nachkalkulation, Rapporte und Lohn.
Jetzt umstellen statt nachrüsten
Betriebe, die heute noch ohne systematische Erfassung arbeiten, werden die Umstellung früher oder später machen müssen — die Rechtsprechung lässt wenig Spielraum. Wer jetzt umstellt, wählt das System in Ruhe aus, statt unter Druck einer Kontrolle oder eines Rechtsstreits. Mit Maroni stempeln Mitarbeitende auf der Baustelle ein und aus, Einsätze werden pro Projekt dokumentiert, und Admins haben Berichte und Lohnabrechnungen aus denselben Daten — objektiv, verlässlich und zugänglich, wie es das Urteil verlangt.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Die konkreten Pflichten hängen vom jeweiligen Mitgliedstaat und Ihrer Situation ab.