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2026-07-04

Arbeitszeiterfassung in der Schweiz: Was das Gesetz von Ihrem Betrieb verlangt

Wer in der Schweiz Mitarbeitende beschäftigt, muss deren Arbeitszeiten dokumentieren. Das ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht — und sie gilt auch für kleine Handwerks- und Baubetriebe. Trotzdem laufen in vielen Betrieben die Stunden noch über Zettel, Excel oder das Gedächtnis am Freitagabend. Dieser Beitrag fasst zusammen, was das Gesetz verlangt und wie Sie die Pflicht ohne Papierkram erfüllen.

Die gesetzliche Grundlage: Arbeitsgesetz und Verordnung

Die Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsgesetz (ArG, Art. 46) und der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1, Art. 73). Der Arbeitgeber muss Verzeichnisse führen, aus denen unter anderem die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit (inklusive Überzeit), die Lage und Dauer der Pausen ab einer halben Stunde sowie die Ruhetage ersichtlich sind. Diese Unterlagen müssen den Vollzugsbehörden auf Verlangen vorgelegt werden können.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Die Verzeichnisse und Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Wer bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats keine oder lückenhafte Aufzeichnungen vorlegen kann, riskiert Beanstandungen und im Wiederholungsfall Sanktionen — und steht bei Streitigkeiten über Überstunden ohne Beweismittel da.

Vereinfachte Erfassung und Verzicht: die Ausnahmen

Seit 2016 kennt die Verordnung zwei Erleichterungen. Bei der vereinfachten Erfassung (ArGV 1, Art. 73b) genügt es unter bestimmten Voraussetzungen, nur die tägliche Gesamtdauer zu erfassen — etwa wenn Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festlegen können und eine entsprechende Vereinbarung besteht. Ein vollständiger Verzicht auf die Erfassung (Art. 73a) ist nur unter engen Bedingungen möglich: Er setzt unter anderem einen Gesamtarbeitsvertrag, grosse Autonomie der Mitarbeitenden und ein Bruttojahreseinkommen über einer festgelegten Schwelle voraus. Für die allermeisten Mitarbeitenden im Handwerk und auf dem Bau gilt darum: Die Arbeitszeit muss detailliert erfasst werden.

Warum Zettel und Excel in der Praxis scheitern

Auf der Baustelle ist die Papierlösung doppelt teuer. Erstens gehen Stunden vergessen — besonders Fahrzeiten zwischen Werkhof, Lieferant und Baustelle, die je nach Vereinbarung als Arbeitszeit zählen. Zweitens entsteht der Aufwand doppelt: Der Mitarbeiter schreibt auf, das Büro tippt ab. Jede Übertragung ist eine Fehlerquelle, und am Monatsende fehlt die Zeit für die Kontrolle.

Was eine saubere Lösung leisten muss

Damit die Erfassung sowohl dem Gesetz genügt als auch im Alltag funktioniert, sollte sie drei Dinge können: Erstens die Zeiten dort erfassen, wo sie entstehen — auf der Baustelle, in Echtzeit, nicht nachträglich aus dem Gedächtnis. Zweitens die Daten manipulationssicher und mindestens fünf Jahre verfügbar halten. Drittens die erfassten Stunden ohne Umweg in Berichte und Lohnabrechnung überführen, damit die Buchhaltung nicht alles noch einmal anfasst.

So löst Maroni das für Handwerks- und Baubetriebe

Mit Maroni stempeln Mitarbeitende Fahrt- und Arbeitszeiten direkt in der App ein und aus — pro Projekt und pro Person. Fotos dokumentieren die geleistete Arbeit, optional werden Standorte erfasst (transparent und durch den Betrieb gesteuert). Admins sehen laufende Einsätze in Echtzeit, exportieren Berichte als PDF und erstellen Lohnabrechnungen direkt aus den erfassten Stunden. Die Daten liegen verschlüsselt in der EU und bleiben jederzeit abrufbar — auch wenn das Arbeitsinspektorat anklopft.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an eine Fachperson oder an das zuständige Arbeitsinspektorat.